4.) Typ stellplatzfrei (Parken am Rand bzw. unterirdisch)

  • Ortsüblicher Stellplatzschlüssel, Lage privater Stellplätze i.d.R. am Quartiersrand
  • Befahrbarkeit mit Autos möglich, jedoch div. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, z.B. Geschwindigkeitsbegrenzung
  • Kurzzeitparken zur Anlieferung möglich
  • Ortsübliche Mischung von autofreien und autobesitzenden Haushalten
  • optional rechtliche Bindung zur Autofreiheit, damit verbunden Erlass der Stellplatzpflicht (Kostenersparnis)
  • Unterscheidung autofreier und autobesitzender Haushalte im selben Gebiet, jedoch ohne räumliche Abgrenzung
  • Das städtebauliche Konzept allein bewirkt auch hier keine bzw. kaum Kostenersparnis. Immerhin könnten die Straßen nur einspurig (ca 3,5 Meter breit) gebaut und als Mischverkehrsfläche (StVO § 42 (4a) "Richtzeichen > Verkehrsberuhigte Bereiche") genutzt werden
  • Wenig echte ökologische Effekte, da konventioneller Autobesitz, sofern ohne Option zur individuellen Autofreiheit
  • Relativ unproblematisch umsetzbar und auch auf bestehende Quartiere anwendbar
  • Realisiert (mit Optionen zur individuellen Autofreiheit) z.B. in:
    Freiburg-Vauban: Vauban  (Download Verkehrskonzept)

Zum Vergleich: Typ konventionelles Wohnen mit Pkw

  • Thema Stellplätze
    In Deutschland wird die Erstellung von Stellplatzen bei Neubauvorhaben in den Landesbauordnungen geregelt. In manchen Fällen delegieren die LBOs die Regelungen an die Landkreise oder Kommunen. Fast alle Bundesländer fordern den Bau von Stellplätzen, üblicherweise in möglichst direkter Nähe zur Wohnung. Die baulichen Details werden meistens in Satzungen bzw. Ausführungsvorschriften geregelt.
    Der Stellplätzschlüssel, das heißt die Anzahl PKW-Stellplätze pro Wohneinheit, ist üblicherweise 1,0, kann jedoch unterschiedlich sein: In Stadtstaaten liegt er zum Teil darunter, in den Flächenländern zum Teil bei 1,5 oder höher.
    Eine Ausnahme hinsichtlich der Stellplatzpflicht macht das Land Berlin: die sonst übliche Stellplatzregelung "1 Autostellplatz pro 1 Neubauwohnung" wurde aufgehoben, siehe § 50 Bauordnung Berlin .
  • Nahezu überall ist der öffentliche Straßenraum zu 80-90% dem motorisierten Individualverkehr (MIV) vorbehalten. Straßen werden üblicherweise so breit dimensioniert, daß auf beiden Seiten geparkt werden kann. Die zumeist dem Autoverkehr dienenden Beschilderungen werden auf den oft zu schmal angelegten Gehwegen platziert.
  • PKW-Besitz: 23% aller deutschen Haushalte lebten Anfang des Jahres 2006 autofrei. In den letzten Jahren ist dieser Wert kontinuierlich, aber langsam gesunken, das heißt, die Gesellschaft motorisiert sich immer mehr. Auf dem Land liegt der Autobesitz bei 70-80 Prozent. In großen Städten gibt es bis zu 30-40 Prozent autofreie Haushalte, in Innenstadtquartieren ist der Anteil oft noch höher. In Berlin z.B. lebt fast jeder zweite Haushalt autofrei.

Mehr Informationen finden Sie hier...

Autofreie Wohnprojekte als Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung

Vortrag von Dr.-Ing. Ulrike Reutter auf der Jubiläumstagung - "10 Jahre Autofreie Siedlung" am 19.11.2011 in Münster.

Vortrag herunterladen (Pdf, 700kb)

Interessante Links zum Thema

  •  Autofreies Wohnen

Zitate

"Die These, dass der Bau von Straßen der regionalen Wirtschaftsentwicklung und damit der Beschäftigung zugute kommt, wird in der Regionalwissenschaft seit über einem Vierteljahrhundert angezweifelt. Es gibt keinerlei gesicherte Erkenntnisse in dieser Richtung. Die These muss von daher als widerlegt gelten."

--- Süddeutsches Institut, 2004