Hier sammeln wir Informationen zum Strassenverkehrsrecht insbesondere sofern es Autofreie und deren Lebensbedingungen betrifft. Wir geben allerdings keine Rechtsberatung!
Es ist offensichtlich, dass die Gesetze, die Gerichte und die Verwaltung den motorisierten Individualverkehr gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern bevorzugen und damit den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes missachten. Trotzdem blieb unsere Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg.
Einer der wesentlichen Punkte bei der einseitigen Bevorzugung des Autoverkehrs ist die Radwegbenutzungspflicht .
Am 1.9.2009 trat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift in Kraft. Der ADFC lobt dies als Fortschritt für den Radverkehr. Die Zeitschrift mobilogisch! veröffentlichte mehrere Meinungsartikel dazu aus Sicht der verschiedenen Verkehrsteilnehmer. Unsere Meinung dazu finden Sie auf der nächsten Seite.
RA Christoph Krusch ist selbst leidenschaftlicher Radfahrer und informiert zu den Rechten und Pflichten als Radfahrer. Besonders nützlich sind die Aufklärung der 10 häufigsten Radirrtümer sowie die 10 goldenen Regeln zum Radfahren.
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kettler hat ein Rechtsberatungsbuch für Radfahrende herausgegeben. Hier finden Sie spezielle und vertiefte Informationen, die dort keinen Platz gefunden haben.
Von einem Grundrecht auf Mobilität steht im Grundgesetz nichts. Es gibt aber das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Auf den Straßen kommt es täglich unter die Räder (1993).
"Lieber ein autofreier Erlebnistag als ein erlebnisfreier Autotag"
------ Dr. Richard Groß, ehem. Landrat des Kreises Trier-Saarburg