Unsere Position zum geltenden Verkehrsrecht

waageHier sammeln wir Informationen zum Strassenverkehrsrecht insbesondere sofern es Autofreie und deren Lebensbedingungen betrifft. Wir geben allerdings keine Rechtsberatung!

Es ist offensichtlich, dass die Gesetze, die Gerichte und die Verwaltung den motorisierten Individualverkehr gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern bevorzugen und damit den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes missachten. Trotzdem blieb unsere Verfassungsbeschwerde  ohne Erfolg.

Einer der wesentlichen Punkte bei der einseitigen Bevorzugung des Autoverkehrs ist die Radwegbenutzungspflicht .

Die Straßenverkehrsordnung

Am 1.9.2009 trat eine Änderung der Straßenverkehrsordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift in Kraft. Der ADFC lobt dies als Fortschritt für den Radverkehr. Die Zeitschrift mobilogisch!  veröffentlichte mehrere Meinungsartikel  dazu aus Sicht der verschiedenen Verkehrsteilnehmer. Unsere Meinung dazu finden Sie auf der nächsten Seite.

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Zitate

"Lieber ein autofreier Erlebnistag als ein erlebnisfreier Autotag"

------ Dr. Richard Groß, ehem. Landrat des Kreises Trier-Saarburg