Der Verein ist gemeinnützig. Wegen der Förderung der Volksbildung und der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind wir nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit (Freistellungsbescheid des Finanzamts München, Steuernummer 143/210/81690 vom 12. 11. 2019). Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar. Auf Wunsch schicken wir Dir gern eine Spendenquittung. Du kannst aber auch bis 200 Euro den Überweisungsbeleg bei der Steuererklärung vorlegen.
Wegen technischer Probleme können wir Spendenerklärungen zurzeit leider nicht als Webformular anbieten. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an uns.
"Wir haben in Berlin eine Mauer abgerissen – aber noch ist jede Straße ein Todesstreifen, gesäumt von zwei Mauern aus parkenden Autos."
---- Autofreies Kreuzberg, Berlin