Am 5.12.2002 hat ein Vorstandsmitglied des Vereins autofrei leben! e. V. gegen den vom motorisierten Individualverkehr (Auto, Lkw) dominierten Straßenverkehr Verfassungsbeschwerde erhoben. Das Kernanliegen der Verfassungsbeschwerde ist die Aufhebung der unter verkehrswissenschaftlichen Gesichtspunkten nicht haltbaren, also willkürlichen und damit dem Grundgesetz widersprechenden, Fußgänger, aber auch Radfahrer und Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs diskriminierenden und deren körperliche Unversehrtheit häufig bedrohenden Verkehrsordnung.
Im ersten Teil der Beschwerde werden zahlreiche gegen Fußgänger und Radfahrer gerichtete Bußgeldtatbestände (z. B. Missachtung der Autoampeln) angegriffen. Die herrschende Verkehrsordnung, welche Fußgänger auf die Gehwege abdrängt und Fußgänger und Radfahrer auf das Warten für Autos an Bordsteinkanten oder Ampeln verpflichtet, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, da sie einer verkehrswissenschaftlichen Grundlage entbehrt. Verkehrsprobleme gibt es umso eher, je mehr Fläche die Verkehrsteilnehmer beanspruchen. Wo diese Flächenansprüche aufeinander treffen, stehen sie sich gegenseitig im Weg. Allerdings nicht alle gleichermaßen, sondern je eher und umso mehr, je größer ihr Flächenanspruch. Eine verkehrswissenschaftlich begründete Verkehrsordnung muss also zunächst den Flächenbadarf der verschiedenen Verkehrsträger ermitteln, um anhand dessen die logische Reihenfolge im Verkehr festzustellen.
Eine Berechnung des dynamischen Flächenbedarfs ist folgendermaßen machbar: Indem zum Anhalteweg (Reaktionsweg + Bremsweg) die Länge des Fahrzeugs bzw. Fußgängerschrittes hinzuaddiert wird, danach die Summe mit der Spurbreite multipliziert und ggf. die Fläche durch den mittleren Besetzungsgrad (Personen je Fahrzeug) dividiert wird, lässt sich der dynamisch-individuelle Flächenbedarf ermitteln.
Bei gleicher Ausgangsgeschwindigkeit der verschiedenen Verkehrsarten sieht das Ergebnis so aus: Den kleinsten Flächenbedarf pro Person haben die Benutzer von Bus und Bahn, es folgen die Fußgänger, die Radfahrer und zuletzt Pkw-Benutzer. Dementsprechend würde die Reihenfolge im Konfliktfall ("Vorfahrt") in einer verkehrswissenschaftlich begründeten Verkehrsordnung aussehen. Diese Reihenfolge ist durch die vorherrschende Verkehrsordnung beinahe auf den Kopf gestellt worden.
Artikel 11 Absatz 1 GG gewährt allen "Deutschen ... Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet". "Die Benutzung eines bestimmten Beförderungsmittels und die Bereitstellung dafür geeigneter Wege wird vom Schutzbereich dieses Grundrechts nicht umfaßt", erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einer seiner früheren Entscheidungen.
Da es sich beim zu Fuß gehen um die natürlichste Art der menschlichen Fortbewegung handelt und um kein (Verkehrs-)"Mittel" im engeren Sinne, ist eine Einschränkung der Freizügigkeit der Fußgänger zugunsten eines allgemeinen Vorrechts von Autos mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das Bundesverkehrsministerium selbst hatte verlauten lassen, wie bedeutend die Normierung von Verhaltensvorschriften im Verkehr ist:
"Man muß sich vor Augen halten, daß Normen auf keinem anderen Gebiet in das Leben selbst so unmittelbar eingreifen wie Verkehrsvorschriften. Es ist ein Irrtum zu glauben, daß es dem Gesetzgeber auf diesem Gebiet frei stünde, zu reglementieren, was ihn am grünen Tisch zweckmäßig dünkt." [Begründung der Straßenverkehrsordnung]
Der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber hat einst die "Fahrbahn" erfunden. Er teilte den Straßenraum in "Fahrbahn" und "Gehweg" ein. In Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) ergibt sich daraus eine weitgehende Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Fußgänger. Dieses wird insbesondere beim Vergleich der den anderen Verkehrsteilnehmern zugestandenen Bewegungsfreiheit deutlich. "Fahrbahn"-Benutzer können jede Stadt von einem Ende zum anderen, kreuz und quer, beinahe nach Belieben durchqueren, sie können z. B. von Flensburg nach München fahren, ohne jemals die sog. "Fahrbahn" verlassen zu müssen. Fußgänger dagegen können in den meisten Fällen nur um einen Häuserblock kreisen, ohne den Gehweg zu verlassen. Wollen sie ihren Weg geradeaus fortsetzen, werden sie immer und immer wieder durch die StVO gemaßregelt. Schon hier ist zu prüfen, ob nicht ein Widerspruch zu Artikel 3 Absatz 1 GG ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.") besteht.
Alleine durch Besitz bzw. die Verfügungsgewalt und den Einsatz eines Fahrzeugs und ggf. einer Fahrerlaubnis erlangen Menschen gegenüber anderen Menschen auf öffentlichen Flächen Vorrang.
Das widerspricht auch Artikel 14 Absatz 2 GG ("Eigentum verpflichtet."). Das BVerfG hat in einer Entscheidung zum Thema Reiten und Waldwege [BVerfgGE 80, S. 160 f.] bereits einmal festgestellt, dass die "Ausgrenzung der Reitwege aus der Gesamtzahl der zur Verfügung stehenden ... Waldwege und nicht etwa umgekehrt ... eine Ausgrenzung besonderer Wanderwege" angesichts der erhöhten Gefahr durch die Pferde ein angemessenes Vorgehen sei. Im sonstigen Straßennetz wurde aber das unangemessene Prinzip angewandt, für die Fußgänger hauptsächlich nur um Häuserfronten herum führende schmale Streifen aus dem Wegenetz auszugrenzen und alles andere dem Fahrverkehr zu überlassen. Das Ergebnis dieser Ausgliederung wird am Beispiel von Berlin deutlich. Dort gibt es gerade einmal alle 2,2 Straßenkilometer einen "Überweg". Mit Demokratie hatte das nichts zu tun, denn als das Prinzip der "eingebauten Vorfahrt" für den Kraftfahrzeugverkehr eingeführt wurde, waren die Autobesitzer eine winzige Interessengruppe.
Noch 1970 bildeten die Pkw-Führerscheininhaber in West-Deutschland eine Minderheit, die es sich herausnehmen konnte, mehr als 6.000 Fußgänger und Radfahrer zu töten. Die Autokolonnen erwecken den Eindruck einer riesigen Majorität, doch das ist auf Grund ihrer sehr hohen Fahrleistungen und eben auch Flächenansprüchen, also übermäßigen Präsenz im Straßenbild, eine Täuschung. Ganz zu schweigen von der akustischen Dominanz.
Im Übrigen ist das Grundgesetz ein sog. "Abwehrrecht" des Einzelnen gegen Übergriffe des Staates. Weil es nicht mit einfacher Mehrheit veränderbar ist, schützt es auch die Rechte von Minderheiten. Der Gesetzgeber könnte aber den Vorrang für Automobile in die Verfassung schreiben.
Von einem "Ausgleich konkurrierender Nutzungsansprüche", den das BVerfG oft fordert, kann bezüglich der Emissionen, oder besser der daraus resultierenden Immissionen, überhaupt nicht die Rede sein. Alleine vom Standpunkt einer kompensatorischen Gerechtigkeit in dem Sinne, dass die anerkannt umweltfreundlichsten Verkehrsarten Vorrang erhalten, wäre eine andere Verkehrsordnung schon in Erwägung zu ziehen. Artikel 20a des Grundgesetzes ("Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen") ist im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde aber aus gesetzlichen Gründen nicht einklagbar.
Gerne wird behauptet und geglaubt, der Vorrang des Autos diene der Verkehrssicherheit. Doch die Gefahrenabwehr hat sinnvollerweise nach dem Verursacherprinzip zu erfolgen, anstatt potentiellen und realen Opfern ihren Bewegungsraum einzuschränken. Auch wenn sich heutzutage viele Fußgänger auf dem zum Gehweg ernannten Teil der Straße sicher fühlen, so ist dies bei objektiver Betrachtung mehr oder weniger bloßes Wunschdenken. Die meisten Bordsteine stellen kein echtes mechanisches Hindernis für Kfz dar, was die zahlreichen Gehwegparker offenbar machen. Ganz zu schweigen von Ampellichtern oder Fahrbahnmarkierungen (Zebrastreifen). All das wird nur für die Ermittlung der Schuldfrage benutzt (ebenso der Sondertatbestand der "Unfallflucht" im Strafgesetzbuch), um eine geordnete versicherungsrechtlichen Abwicklung sicherzustellen. Mit Unfallverhinderung, wie es der Schutz der körperlichen Unversehrtheit durch das Grundgesetz erfordert, hat dies nur insoweit zu tun, als dass Verkehrsteilnehmer, die vom derzeit in weiten Teilen legalen Gewaltmonopol des Kraffahrzegverkehrs eingeschüchtert sind, von vornherein den Rückzug antraten. Verfassungsrechtlich betrachtet fand hier eine Verschiebung der Akzente innerhalb des Artikel 2 des Grundgesetzes statt. Die laut Statistik zurückgegangene Häufigkeit des Verstoßes gegen Absatz 2 ("Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.") ist durch den Verstoß gegen Absatz 1 ("Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit") mehr als wettgemacht worden.
Im Jahre 1934 wurde die erste, für ganz Deutschland geltende StVO, eingeführt. Ein Jahr später erklärte der Reichs-Verkehrsminister:
"In letzter Zeit haben Nachrichten über die Zahl der Straßenverkehrsunfälle die Öffentlichkeit und die Behörden beunruhigt. ... So wichtig Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen sind, dürfen doch dadurch die großen Ziele der Verkehrspolitik nicht beeinträchtigt werden. Auf keinen Fall sind Maßnahmen angebracht, die der Motorisierung des Verkehrs abträglich sind."
Seit 1934 stiegen 36 Jahre lang die Unfallzahlen der Fußgänger an. Dass im 37. Jahr (1971) eine Trendwende einsetzte, kann kaum ernsthaft als Erfolg dieser Verkehrsordnung eingeordnet werden, sondern hatte andere Gründe. Bei den Radfahrern verlief die Entwicklung der Unfallzahlen weniger ungünstig. Das kann damit erklärt werden, dass nach dem 2. Weltkrieg die Nazi-Verkehrsordnung, welche besagte, dass Kraftfahrzeuge gegenüber Fahrrädern immer Vorrang haben, verändert wurde. Der Fahrradverkehr wurde 1953 dem Kraftfahrzeugverkehr in Bezug auf die Vorfahrtsregelung gleichgestellt. Und zwar mit folgender Begründung:
"Dadurch, daß zukünftig die Kraftfahrer z. B. gegenüber den Radfahrern kein allgemeines "Vorfahrtsrecht" mehr haben, werden sie zu größerer Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme angehalten. ..."
Der Verordnungsgeber war sich also darüber bewußt, dass auf Verkehrsteilnehmer ohne allgemeines Vorfahrtsrecht weniger Rücksicht genommen wird. Und bis heute werden Fußgänger zu solchen Verkehrsteilnehmern abqualifiziert.
Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert "das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit". Somit bedarf es eigentlich keiner Wiederholung dieses Grundsatzes in einem anderen Rechtssatz. Z. b. gibt es kein Gesetz, welches ausdrücklick das Töten mit einer Eisenstange verbietet. Das allgemeine Tötungsverbot schließt dieses ohnehin aus. Im Straßenverkehr kann Töten aber legal sein, wenn die Vorfahrtsregeln und die zulässige Höchstgeschwindigkeit beachtet worden sind. Das heisst, die StVO besagt eigentlich, in welchen Fällen Körperverletzung nicht dem Grundgesetz widerspricht. Nur steht das nicht ausdrücklich so geschrieben und ist deshalb nach dem Grundgesetz illegal. Außerdem ist die StVO nur eine Verordnung und kein Gesetz. D. h., sie wurde vom Bundesminister und den Ministerpräsidenten verabschiedet. Laut Grundgesetz darf in das Recht auf körperliche Unversehrtheit "nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden". Es müsste also die Merheit der Bundestagsabgeordeten zustimmen; bei der aktuellen Koalition also auch die Grünen.
Kommt im Straßenverkehr jemand ums Leben, dann steht für die Justiz eines praktisch schon fest: Es kann sich allenfalls um den Tatbestand der "fahrlässigen Tötung" handeln. In den zahlreichen - auch den umfangreichsten - Rechtskommentar-Büchern zum Straßenverkehrsrecht sind auch angrenzende Rechtsgebiete aufgeführt. Unter anderem auszugsweise das Strafgesetzbuch. Allerdings werden nur die Fahrlässigkeit-Paragraphen angeführt. Umgekehrt würde wohl jeder Fußgänger, der mit einer Pistole tötet, Tat-"Vorsatz" unterstellt bekommen. In der Praxis des Straßenverkehrs ergibt diese ungleichgewichtige Stellung des Staates zur Gewalt die Durchsetzung des Rechts des (per Führerschein legal) Stärkeren. Der Gesetzgeber hat dieses billigend in Kauf genommen, wie ein Auszug aus der ,,Begründung zur Straßenverkehrsordnung" beweist:
"Schon ungewohnte Verhaltensweisen ließe sich der Verkehr allenfalls widerwillig aufzwingen, Verhaltensvorschriften, die ihm zuviel zumuten, würde er nicht respektieren. Der Verkehr hilft sich am besten selbst. Er schafft sich seine eigenen "Gesetze". Dabei sind auch diese "Gesetze" nicht selten ständigem Wandel unterworfen. Der Gesetzgeber darf daher Verkehrsregeln grundsätzlich nur dann und erst dann festlegen, wenn sie bereits allgemein praktiziert werden und im Verkehr solche Anerkennung gefunden haben, daß jeder, der sich nicht an sie hält, allgemein als Störenfried empfunden wird."
Die so genannte ,,gefestigte Rechtsprechung" hat sich dieses Prinzip auch zu eigen gemacht. Fußgänger und Radfahrer müssten sich auf Geschwindigkeitsübertretungen von Kfz-Führern einstellen, Kraftfahrer aber nicht auf schnell laufende Fußgänger, meint die Justiz im Allgemeinen. Wer erhebliche Gefahrenmomente in die Welt setzt darf also damit rechnen, dass die anderen davor zurückschrecken, während die friedfertigen nicht aus ihrer Rolle ausbrechen dürfen, weil dieses ungewohnte Verhalten andere überfordere. Die Idee für diese treuhänderische Übertragung des staatlichen Gewaltmonopols an die Auto fahrenden Bürger hatten die Nazis. Roland Schurig, Senatsrat bei der für den Verkehr zuständigen Senatsverwaltung Berlin und Verfasser des juristischen Standardwerkes ,,Grundriß des Verkehrsrechtes", schrieb rückblickend:
"So wurde von den Kündern der neuen Zeit der `Vertrauensgrundsatz' für den Straßenverkehr propagiert und langsam schwenkte die Rechtsprechung darauf ein. Das blieb auch nach dem Kriege so. ..... Es ging darum, den `Kraftfahrer etwas von der Sorgfaltspflicht zu entlasten', wie es der Präsident des für Verkehrsstrafrecht zuständigen Senats beim Bundesgerichtshof einmal formulierte."
Das Bundesverfassungsgericht schloss sich der Meinung an, der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber erfülle seine grundgesetzliche Pflicht nicht schon alleine durch den Erlass einer Schutznorm. Vielmehr müsse er auch ,,für ihre praktische Umsetzung und ihre reale Akzeptanz Sorge tragen. Es kommt nicht so sehr an auf das "law in the books" als auf das "law in action"." In diesem Sinne wird die Unterlassung des Staates aber besonders deutlich. Die "Grundregel" der StVO, § 1, besagt zwar, dass sich "Jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten" habe, "dass kein Anderer geschädigt ... wird". Doch schon in der Verordnung selbst wird angedeutet, dass dies nur mit Einschränkungen (Alte, Kinder) gelten soll, heißt es doch in § 3 (Geschwindigkeit): "Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist." Menschen mittleren Alters sind hier schon nicht mehr ausdrücklich schutzwürdig. In der offiziellen Begründung der StVO geht die Legislative noch einen Schritt weiter und schreibt dazu: "Das setzt allerdings voraus, daß der Fahrzeugführer die geschützten Personen sieht ...". Somit wird zynischerweise die Tatsache, dass am Straßenrand geparkte Kfz die häufigsten Sichthindernisse darstellen, zu einem Beschleunigungsfaktor des Automobilverkehrs, weil Autofahrer dort, wo sie nicht alles überblicken können, die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausfahren dürfen.
Der Verfassungsrechtler Murswieck bemerkte, dass im Bereich des Straßenverkehrs eine verfassungsrechtliche Klärung überfällig ist:
"Als Verfassungsproblem kaum diskutiert wird die Verkehrssicherheit, obwohl die immer noch große Zahl von Verkehrstoten und von dauerhaft schwerbeschädigten Unfallopfern dazu allen Anlaß gäbe. Kann man den motorisierten Teilnehmern am Straßenverkehr noch unterstellen, daß sie als Mitverursacher der Unfallrisiken auch selber bereit sind, ein erhöhtes Risiko zu tragen, läßt sich dieser das gemäß Art. 2 II gebotene Sicherheitsniveau mildernde Umstand nicht beispielsweise auf Radfahrer und noch weniger auf am Straßenverkehr nicht beteiligte Fußgänger beziehen."
Das Bundesverfassungsgericht hat sich bisher kaum mit dem Straßenverkehr beschäftigt. Umso problematischer ist eine zweideutige Äußerung des Gerichts bei einem angrenzenden Themengebiet zu werten, wo es hieß:
"Der Begriff der Gewalt, der im Allgemeinen Sprachgebrauch mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet wird, muß hier im Zusammenhang des Normgefüges verstanden werden. Der Gesetzgeber wollte in § 240 StGB nicht jede Zwangseinwirkung auf den Willen Dritter unter Strafe stellen. Andernfalls wären auch zahlreiche Verhaltensweisen, die im Sozialleben, etwa im Erziehungswesen, in der Arbeitswelt oder im Verkehrsbereich, teils erforderlich teils unvermeidlich sind, der Strafandrohung unterfallen. Um das zu vermeiden, hat er sich damit begnügt, das pönalisierte Verhalten als Nötigung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu beschreiben ..." [BVerfgGE 92, S. 16]
Da es allgemein bekannt ist und z. B. auch in der offiziellen Verletztenstatistik objektiv zutage tritt, dass bei der vorherrschenden Form des Straßenverkehrs sehr viel Gewalt angewandt wird, lässt die gewählte Formulierung einer bedenklichen Interpretation Platz. Mit der Verhandlung der Beschwerde bekommt das Bundesverfassungsgericht die Chance, hier mehr Klarheit zu schaffen.
Die negative Sonderstellung des Kraftfahrzeugverkehrs zieht sich wie ein roter Faden durch die Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Eine Verfassungsbeschwerde, welche die durch die Massenmotorisierung hervorgerufene Belastung der Luft zu Gegensatnd hatte, erklärte das Bundesverfassungsgericht 1995 für unzulässig. Ein Grundsatz des BVerfG lautet nämlich, dass dem Gesetzgeber nur dann eine Unterlassung vorzuwerfen sei, wenn er ,,untätig" geblieben oder völlig unzureichend gehandelt habe. Da es aber eine Herabsetzung von Grenzwerten gegeben habe, sei der Gesetzgeber nicht völlig untätig geblieben. Darüber, ob das gesetzgeberische Handeln bezüglich der Grenzwerte unzureichend oder nicht war, lässt sich streiten. In einer Hinsicht blieb der Gesetzgeber aber völlig untätig. Bei jedem Haus und jeder Anlage ist vorgeschrieben, dass die Abgase nicht in Atemhöhe ausgestoßen werden dürfen, sondern durch einen Schornstein. Nur beim Kfz ist es erlaubt und üblich, die Abgase in Gesichtshöhe von Kleinkindern abzulassen. In der Verfassungsbeschwerde wird deshalb eine Hochlegung des Auspuffrohrs auf mindestens 3 m gefordert. Verschiedene Automobilhersteller geben ganz offen zu, dass sie den Lärm ohne weiteres reduzieren könnten. Auf Grund der Unterlassung einer ausreichenden Nachbesserung von Vorschriften nutzen die Hersteller stattdessen ihren Spielraum dazu, um "sound-engineering" zu betreiben. Hier macht sich der Gesetzgeber der Unterlassung der Anpassung der Vorschriften an das technisch mögliche schuldig. Auf Grund der Gesetzeslage ist es dem Pkw-Hersteller ,,Smart" möglich, auf zynische und zugleich mit der Gesetzgebung bestens harmonisierenden Weise die Gefährlichkeit seines Produkts für andere Menschen mit den folgenden Sätze anzupreisen: "Der smart ist so stabil gebaut, daß er mit seiner extrem harten TRIDION-Sicherheitszelle einen großen Teil der Aufprallenergie an seinem `weicheren' Gegner abbaut. ... Im Ernstfall knittert also der andere, um soviel Energie wie nur möglich abzubauen." er verhängt hat.
Prof. Dr. Uwe Wesel erklärte, der Staat sei "geradezu verpflichtet", die Straßenverkehrsordnung und die Straßenverkehrszulassungsordnung so zu ändern, "daß wir auf unseren Straßen endlich genauso sicher leben können wie zu Hause oder am Arbeitsplatz". [Die Zeit, 14.5.1993, S. 20]
Dr. Hans Wrobel sprach vom "Versagen des Rechts" und stellte fest: "Der Gesetzgeber wendet gegenüber dem Automobil nicht die legislatorischen Mittel an, die er - ganz gezielt im Interesse von Leben und Gesundheit - gemeinhin bei der rechtlichen Behandlung gefährlicher Werkzeuge einsetzt. ... Aus guten Gründen untersagen die Gesetze, daß jedermann eine Schußwaffe hat. Ganz anders bei dem gefährlichen Werkzeug Automobil. Sein Gebrauch wird von Gesetzen nicht begrenzt, sondern planmäßig gefördert. Ungeachtet der Toten und Verletzten des Straßenverkehrs wehren die Gesetze die von Automobilen ausgehenden Gefährdungen für die Menschen nicht wirksam ab." [Süddeutsche Zeitung, 1.8.1992]
Der ,,Spiegel"-Gerichtsreporter Gerhard Mauz schrieb vom "Töten, das nicht kriminell ist - Warum der Straßenverkehr bei uns eine Sonderstellung genießt": "Der Tod im Verkehr ist längst zum Absterben des Gefühls für Recht und Unrecht geworden". [Der Tagesspiegel, 6.11.2000]
Das Bundesverfassungsgericht ist kein Gesetzgeber. Es hat nicht die Berechtigung, selbst Gesetze zu formulieren oder die Gesetze der Legislativen so lange zusammenzustreichen, bis ein bestimmtes Endergebnis zustande kommt. Das Bundesverfassungsgericht kann nur grobe Verletzungen des Grundgesetzes feststellen - wie sie in der oben beschriebenen Sache offensichtlich vorliegen - und die Regierung und das Parlament auffordern, gegenüber dem Grundgesetz juristische Legalität zu wahren.
Auf den Automobilismus bezogen hieße das, zumindest mehr Ehrlichkeit walten zu lassen, indem z. B. der Automobilismus in die Verfassung geschrieben wird (,,Die Würde des Autofahrers ist unantastbar.") oder das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit dem Autoismus geopfert wird.
Mensch darf gespannt sein, ob das Bundesverfassungsgericht den Millionen willigen und begeisterten Automobilisten bereit ist zuzumuten, zugunsten ihres Privatvergnügens von den Politikern offiziell die Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer zu fordern.
Kidical Ride familienfreundliche Demo für Kinder und Eltern auf Fahrrädern - unterstützt von der Initiative Kidical Mass Frankfurt. , Treffpunkt: 13:30 Uhr, Nibelungenplatz/ UAS, Frankfurt
Alle Infos unter https://www.iaa-demo.de/
Wir unterstützen die Aktionen zivilen Ungehorsams "Sand im Getriebe"
In Deutschland leben aktuell über 73 Prozent der Gesamtbevölkerung in Städten und Ballungszentren. Bis 2050 wird dieser Anteil noch anwachsen, insbesondere Großstädte wie München, Frankfurt/Main oder Leipzig verzeichnen anhaltend hohe Zuwächse. In Städten konzentrieren sich die gesellschaftlichen Entwicklungen - sozial, wirtschaftlich, kulturell, politisch, räumlich – wie in einem Brennglas. Und es zeigen sich in Städten die Anzeichen für zukünftige Entwicklungen früher als andernorts. Nirgends manifestiert sich die Handlungs- und Wandlungsfähigkeit einer Gesellschaft so wie in der Stadt. An zwei Abenden fragen wir: Wie haben sich die Städte in Deutschland und Europa nach 1945 entwickelt – gab es Gemeinsamkeiten, gab es Unterschiede? Der Zweite Weltkrieg hat die deutschen Städte verwüstet, doch Experten und Expertinnen meinen, dass der Wiederaufbau mehr Bausubstanz vernichtet hat als der verheerende Bombenkrieg. Wie konnte das passieren? Wir möchten einen Dialog anregen zwischen Publikum und Fachleuten über die Frage, was eine menschen- und umweltfreundliche Stadtentwicklung und -planung ausmacht.
München: Freitag 21. Dezember 2018, 18 Uhr
Unsere Städte nach ’45
Teil 1 Bomben und Bausünden (45 Min.) + Teil 2 Abriss und Protest (45 Min.) von Susanne Brahms und Rainer Krause mit anschließender Diskussion.
Der zweiteilige Dokumentarfilm zeigt anhand von Interviews und Archivmaterial, wie deutsche Städte nach der Verwüstung durch den Zweiten Weltkrieg durch den Wiederaufbau in den 1950er und 1960er Jahren erneut zerstört wurden. Der Vision der autogerechten Stadt mit breiten Straßen wurden oft die Reste der historischen Innenstädte geopfert.
Im Anschluss diskutieren:
Prof. Dr. Ingrid Krau, vormals Leitung des Lehrstuhls für Stadtraum und Stadtentwicklung an der TUM und des Instituts für Städtebau und Wohnungswesen der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung
Dr. Detlev Sträter, Münchner Forum e.V.
Ort: Filmmuseum des Münchner Stadtmuseums, St.-Jakobs-Platz 1, 80331 München
München: Samstag 22. Dezember 2018, 18 Uhr
The Human Scale
von Jan Gehl (englisch mit deutschen Untertiteln), 83 Min, Dänemark 2012 Regie: Andreas Dalsgaard mit anschließender Diskussion.
Am Beispiel von Kopenhagen bewies Architekt und Städteplaner Jan Gehl, dass öffentliche Räume soziales Miteinander fördern und die Einrichtung von Fußgängerzonen, Fahrradstraßen sowie die Wiederbelebung von Parks und Plätzen möglich ist ohne dem Fortschritt im Wege zu stehen.
Im Anschluss diskutieren::
Georg Koppen, Leiter für Stabstelle Mobilität, Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Bernadette Felsch, Münchner Forum e.V.
Patric Meier, aggm Architekten + Stadtplaner
Ort: Filmmuseum des Münchner Stadtmuseums, St.-Jakobs-Platz 1, 80331 München
Ort: Cafe im Haus der Demokratie, Bernhard-Göring-Str. 152, 04277 Leipzig
Beginn: 14:00 Uhr
Ende 16:00 Uhr
Tagesordnung s.u.
Mitglieder, die wegen Adressänderung die Einladung nicht bekommen haben, können sich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.
Rahmenprogramm (auch im Haus der Demokratie)
16:30 bis 18:30 Uhr - Stadtteilrundgang zur Leipziger Verkehrsplanung (Facebook)
"Axel Kalteich vom Bürgerverein Sellerhausen-Stünz wird uns über die Trassenplanung für den Mittleren Ring Südost informieren und die Auswirkungen auf die betroffenen Wohnviertel.
http://www.kein-mittlerer-ring.de/
Danach begeben wir uns auf eine geführte Tour durch den Leipziger Stadtteil Connewitz mit dem Fußverkehrsbeauftragten Friedemann Goerl zu einigen exemplarischen Punkten."
20:00 bis 22:00 Uhr - Vortrag "Entnazifizierung der Automobilindustrie" (Facebook)
Vortrag von Markus Schmidt, dem Autor von "Eingebaute Vorfahrt".
Am 24. Juni (So) gehen wir zur Leipziger Ökofete im Clan-Zetkin-Park (12 bis 19 Uhr, Anton-Bruckner-Allee). Dort haben wir wieder einen Infostand.
Tagesordnung
Weiterlesen...autofrei leben! war mal wieder auf der Spezi . Dort präsentierten wir am Stand und bei einem Vortrag unser Buch "Besser leben ohne Auto." Der SWR war auch an zu Gast an unserem Infostand (ab Minute 4:09) - Beitrag zur Spezi aus der Sendung »natürlich!« in der Mediathek .
Aktualisert 14.09.2017
Weltweiter Aktionstag am 15. September
Am Freitag, den 15. September 2017, ist der 12. internationale PARK(ing) Day . Menschen kaufen sich ein Parkticket und erobern sich weltweit ihre Städte für ein paar Stunden von den Autos zurück. Über 1.000 Parkplätze werden zu spontanen Parks und zeigen, wie lebenswert und schön die Innenstädte ohne Autos sein könnten: Statt Lärm, Blechlawinen, kilometerlang aufgefädelte und stillstehende Autos lieber Rasenstreifen, Sitzbänke, Blumenbeete, Liegestühle und, und, und … Auch Anwohner*innen, Passant*innen und Tourist*innen werden eingeladen, eine kleine Pause zu machen - inmitten der Stadt. Der PARK(ing)Day fällt zusammen mit dem Beginn der European Mobility Week .
In vielen deutschen Städten wird auch dieses Jahr umgePARKt:
Aachen - parkingday-aachen.de
Augsburg - www.parkingday-augsburg.de
Bamberg - Facebookevent
Berlin - www.parking-day-berlin.de/
Bonn - Ankündigung des VCD
Bremen - Facebookevent
Chemnitz - B90/Grüne Chemnitz und VCD Chemnitz
Frankfurt - Ankündigung von traffiq für den 16.09.17
Göttingen - Göttinger Tageblatt
Hamburg (Altona) - Facebookseite
Hannover - Facebookevent
Karlsruhe - BuZo KA
Kiel - Facebookseite
Konstanz - Facebookseite
Leipzig - www.parking-day-leipzig.de
Lübeck - Facebookseite
Magdeburg - Facebookevent
Mainz - Fahrrad Mainz
Mannheim - Facebookseite
Mülheim(Ruhr) - Klimazone MH
München - Grüne München
Münster - Fahrradstadt MS
Nürnberg - Facebookseite
Offenbach - Facebookevent 2. Offenbacher Stadtbiotop
Oldenburg - Facebookevent
Osnabrück - parkingday-osnabrueck.com
Würzburg - Facebookevent
Rendsburg - Facebookseite
Stuttgart - www.parkingday-stuttgart.de
Schweiz - umverkehR
Frankreich - www.parkingday.fr
Niederlande - milieudefensie
Weiterlesen...Am Sonntag (11. Juni 2017) nicht verpassen:
Umweltfestival und Fahrradsternfahrt in Berlin.
autofrei leben! hat auf dem Umweltfestival einen Stand (Nr. 141, Lageplan ).
"Biologischer Landbau – gut für uns und gut für‘ s Klima!" Das ist das Motto des 22. Umweltfestivals der GRÜNEN LIGA Berlin. Die Straße des 17. Juni verwandelt sich in eine autofreie Erlebnismeile!
Das Fest für die ganze Familie bietet Leckeres aus ökologischem Landbau und artgerechter Tierhaltung, Informationsangebote zu nachhaltigem Konsum, umweltfreundlicher Mobilität und sanftem Tourismus, Straßentheater, Livemusik und Spiel und Mitmachangebote für Jung und Alt. Auf den Bühnen finden interessante Talkrunden zu aktuellen politischen Themen statt.
Klick auf das Bild öffnet PDF.
15.11.2016
Unsere jährliche Mitgliederversammlung findet am 11. März von 17:30 bis 19:30 Uhr im Rahmen des BUVKO statt:
10. - 12. März 2017
Bergische Universität Wuppertal Campus Haspel Pauluskirchstraße 7 D-42285 Wuppertal
Inhaltlich wird ein Fokus auf Innenstädte und Hauptstraßen gelegt, da sich hier die Probleme der derzeitigen Mobilität konzentrieren. Die Teilnehmer/innen und Vortragenden loten u.a. aus, wie man erreichen kann, dass Behörden (re)agieren.
Unter dem Motto „Lebens(t)raum Straße – ökologisch und sozial“ soll auch Positives hervorgehoben werden, z.B.: Was können die Bürger/innen mit dem dem Autoverkehr abgetrotzten Raum alles machen?
In zwanzig Arbeitsgruppen sowie Plenarvorträgen, Exkursionen und Podiumsdiskussionen wollen wir diese und weitere Fragen mit Ihnen und fachkundigen Referierenden beantworten.
Weiterlesen...autofrei leben! ist wieder auf der Spezi . Unseren Infostand findet ihr in Halle 3 (Stand 10).
19. September 2015
Der Park(ing) Day ist ein eintägiges globales Experiment und fand 2005 erstmals in San Francisco statt. Seitdem verbreitet er sich auf der ganzen Welt!
Idee ist, Auto-Parkplätze für ein paar Stunden in öffentlich nutzbare Flächen umzugestalten und so den öffentlichen Raum zurückzuerobern, der sonst nur von parkenden Autos eingenommen wird.
Der PARK(ing) DAY ist eine jährliche weltweite Aktion, bei der Künstler, Designer oder ganz normale Bürger einen abgegrenzten Parkplatz in einen temporären öffentlichen Park verwandeln. Eindrücke vom PARK(ing)DAY 2014 in Berlin.
Sie demonstrieren damit gegen die massive Platzverschwendung durch Parkfläche für Autos in den Städten.
Weiterlesen...17. Mai 2017
Dresden, Leipzig, Stuttgart, Nürnberg, München, Augsburg, Osnabrück, Oldenburg, Frankfurt, Hannover,
Aachen , Bonn, Wiesbaden und Berlin sind in Deutschland dabei.
In Berlin demonstrierten vergangenes Jahr ca. 1.500 Menschen (mehr hier ), in den anderen deutschen Städten jeweils bis zu 200 Radfahrer/-innen.
Weltweit demonstrieren am 17. Mai (immer am dritten Mittwoch im Mai) gegen 19 Uhr Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer für mehr Aufmerksamkeit im Verkehr und mehr Sicherheit für Radler. Der Clou: Im Gegensatz zu anderen Demos ist beim Ride of Silence der Name Programm – es geht darum, durch Stille an verletzte und getötete Radfahrer zu erinnern und an die Pflicht unserer Politiker, mehr für unser Leib und Leben zu tun.
Viel zu häufig werden Fahrradfahrer im Straßenverkehr verletzt oder gar getötet. Allein in Berlin starben 2016 siebzehn Fahrradfahrer*innen in Folge von Verkehrsunfällen. Alle zwei Stunden wird ein Radfahrer verletzt, insgesamt 70.000 Menschen im Jahr. Kinder sieht man gar nicht mehr auf dem Rad.
25. und 26. April 2015
SPEZI 2015 - die Spezialrdamesse
in Germersheim
Es werden über 100 Aussteller aus der ganzen Welt erwartet, die ihre Spezialräder den Messebesuchern gerne zur Probefahrt auf unserem großen Parcours zur Verfügung stellen, darunter – wie immer – Liege-, Falt- und Dreiräder, Reha-Mobile, Tandems, Vierräder, E-Bikes und Pedelecs, Transporträder und Anhänger und alles, was sonst noch "aus dem Rahmen" fällt.
Selbstverständlich sind wir von autofrei leben! e.V. auch wieder vertreten (Halle 3, Stand 10).
Der 20. Bundesweite Umwelt- und Verkehrs-Kongress fand vom 13. - 15. März 2015 an der Fachhochschule Erfurt statt. Inhaltlich soll ein Fokus auf Innenstädte und Gemeinden an Durchfahrtsstraßen gelegt werden, da sich hier die Probleme der derzeitigen Mobilität konzentrieren. Das Motto des Kongresses lautet daher „Bewegte Innenstädte mit fairer Mobilität“. Die Teilnehmer/innen und Vortragenden werden u.a. ausloten, wie man erreichen kann, dass Verantwortliche und Bürger/innen ihr Wissen zum Thema nachhaltige Mobilität in wirksames Handeln umsetzen. In 20 Arbeitsgruppen, Plenarvorträgen, Exkursionen und Podiumsdiskussionen sollten diese und weitere Fragen mit den Teilnehmern und fachkundigen Referierenden gemeinsam beantwortet werden.
Infos zu den Ergebnissen des Kongresses finden Sie hier: www.buvko.de
Am 14. März 2015 (Sa) fand außerdem die Mitgliederversammlung 2015 von autofrei leben! e.V. statt.
31. August 2014
Das Schwetschkestraßenfest ist so einzigartig wie die Straße selbst. Seit 4 Jahren veranstalten AnwohnerInnen und FreundInnen ein komplett selbstorganisiertes, unabhängiges, vielfältiges, kunterbuntes, nicht kommerzielles Straßenfest in Halle, zu dem Familien, partybegeistertes Tanzpublikum und alle Anderen herzlich willkommen sind.
Das Fest startet um 14.00 Uhr und läuft bis in die Nacht. autofrei leben! ist in diesem Jahr erstmals mit einem Infostand vertreten.
Die entstehenden Kosten für Straßensperrungen etc. sollen über Crowdfunding gedeckt werden.
26. Juli (Bonn) bis 09. August 2014 (Dortmund)
Unter dem Motto „Aktiv – umweltbewegt – unaufhaltsam“ startet die diesjährige Umweltradtour am 26. Juli in Bonn. 14 Tage lang setzen sich die Radfahrerinnen und Radfahrer sich mit aktiven Menschen aus ganz Deutschland und Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen vor Ort mit Umweltthemen im Rheinland und im Ruhrgebiet auseinander.
Die Tour demonstriert gegen unnötige Verkehrsprojekte, für erneuerbare Energien und für ein Umdenken in der Wirtschaft. Außerdem schaut sie sich an, was in den letzten Jahren im Zuge des Strukturwandels passiert ist.
Spontane Mitradlerinnen und Mitradler sind immer willkommen.
Seit einigen Jahren hat sich in der niedersächsischen Landeshauptstadt ein autofreier Sonntag etabliert und ist zum größten Umweltfestival in Norddeutschland gewachsen.
Da können wir nicht länger nur wohlwollend zusehen. Dieses Jahr ist autofrei leben!erstmals mit einem Infostand vertreten – zu finden auf der "MobilitätsMeile mit AAA & Probefahrtstrecke" (Meile 8 ) am Alten Rathaus / Platz der Göttinger Sieben.
Livemusik auf zwei Bühnen, Straßentheater, Clowns und Toben im Heu, Spiel- und Mitmachangebote für Jung- und Alt bieten viel Unterhaltung und Spaß für die ganze Familie.
Das Umweltfestival – Europas größte ökologische Erlebnismeile ist inzwischen ein fester Termin im vielfältigen Eventkalender Berlins. Alljährlich werden über 100.000 Besucher/-innen gezählt. Gemeinsam mit der Fahrradsternfahrt des ADFC hat sich das Umweltfestival zu einem umweltpolitischen und kulturellen Höhepunkt in der Region Berlin entwickelt.
autofrei leben! wird sich wieder mit einem Stand beteiligen. Sie finden auf der südlichen Fahrbahn (Richtung Brandenburger Rot rechts) am Fahrbahnrand unter der Nummer 194 (Standplan ).
Seit 2008 rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und seine Partner im „Bündnis Recht auf Spiel “ am 28. Mai zur Beteiligung am internationalen Weltspieltag auf. Sie wollen darauf aufmerksam machen, dass in Deutschland die Möglichkeiten von Kindern zum freien Spiel immer mehr eingeschränkt werden.
In Berlin lädt die befreundete Bürgerinitiative Gethsemaneplatz auch dieses Jahr von 12.00 bis 18.00 Uhr zum Spielfest rund um die Kirche ein. Schließlich heißt es in der – übrigens verbindlichen - UN-Kinderrechtskonvention: "Kinder haben das Recht auf … Spiel und altersgemäße Aktive Erholung." (Artikel 31)
Am 10. und 11. Mai 2014 findet in Freiburg die nächste Mitgliederversammlung statt.
Wir sind zu Gast beim Verein für autofreies Wohnen e.V. Vauban und tagen im Gemeinschaftshaus der Genova eG (Genossenschaft Vauban eG), in der über 90% der Mitglieder kein eigenes Auto besitzen.
Ablauf
Sonnabend, 10. Mai
ab 11 Uhr - Ankommen und gemeinsames Essen
ab 13 Uhr - Mitgliederversammlung
ca. 18 Uhr - gemeinsames Abendessen und Tagesausklang
Sonntag, 11. Mai
10 - 12 Uhr - Führung durch das autofreie Stadtviertel Vauban (Treffen auf dem Alfred-Döblin-Platz vor Haus 37)
Detaillierte Informationen finden sich aktuellen Rundbrief von April 2014.
26. und 27. April 2014
SPEZI 2014 - die Spezialrdamesse
in Germersheim
Es werden über 100 Aussteller aus der ganzen Welt erwartet, die ihre Spezialräder den Messebesuchern gerne zur Probefahrt auf unserem großen Parcours zur Verfügung stellen, darunter – wie immer – Liege-, Falt- und Dreiräder, Reha-Mobile, Tandems, Vierräder, E-Bikes und Pedelecs, Transporträder und Anhänger und alles, was sonst noch "aus dem Rahmen" fällt.
Selbstverständlich sind wir von autofrei leben! e.V. auch wieder vertreten (Halle 3, Stand 10).
06. April 2014
Leipzig, Augustusplatz
11.00 bis 16.00 Uhr
„Rein in den Frühling – Leipzig ohne Auto entdecken“.
Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) laden zum Mobilitätsfest auf den Augustusplatz. Neben dem Angebot des öffentlichen Nahverkehrs stellen sich Vereine, Institutionen und Unternehmen vor, denen eine umweltorientierte und nachhaltige Mobilität am Herzen liegt: unter anderem die Stadtwerke Leipzig sowie teilAuto, nextbike, der Naturschutzbund NABU und das Umweltinstitut Leipzig.
Dieses Jahr wird sich autofrei leben! wieder mit einem Stand beteiligen.
Der PARK(ing) Day ist eine jährlich veranstaltete, weltweite Aktion, bei der Künstler, Designer oder ganz normale (autofreie) BürgerInnen einen abgegrenzten Parkplatz in einen temporären öffentlichen Park verwandeln.
Die Berliner Gruppe von autofrei leben! beteiligte sich gemeinsam mit anderen Initiativen am weltweiten PARK(ing)Day mit der Gestaltung eines PARKs in der Stargarder Straße (Prenzlauer Berg). Mehr Infos auf der Berlin-Seite zum PARK(ing) Day. Die Bilanz mit Bildern und weiteren Links bei Alle Macht den Rädern .
Auch in München und in Leipzig wurde der PARK(ing)Day begangen!
Weiterlesen...Am 15. und 16. Mai 2013 hat Redakteur und Radiomoderator Carsten Otte sein Buch 'Goodbye Auto' im Fahrrad XXL (Dresden bzw. Chemnitz) vorgestellt. In der Emporon-Arena erzählte der 40-Jährige aus Baden-Baden kurze Geschichten seines mal komischen, mal anstrengenden Lebens ohne Führerschein, um den er sich nie bemüht hatte. Otte erzählte von seinen Reisen, Begegnungen und skurrilen Situationen auf höchst amüsante Art und Weise. Otte erweist sich als haarscharfer Beobachter jener, die meinen, nicht ohne Auto auszukommen - Lerneffekt garantiert ... Mobil sein mit dem Auto – das hat einen enormen Einfluss auf unser aller Leben, der ganz sicher nicht immer positiv ist.
Zu dem Thema diskutierten nach seiner Lesung außerdem Heiko Bruns bzw. Robert Rädel von autofrei leben! u.a. mit Nora Ludwig, Radverkehrsverantwortliche der Stadt Dresden. Wie ist ein Leben ohne Auto in der heutigen Zeit realisierbar? Welche Alternativen zum Auto gibt es? Welche gesellschaftlichen Trends bestimmen die Mobilität der Zukunft?
Wir danken pohlevents und Fahrrad XXL für die Organisation der beiden Veranstaltungen!
Fotos von der Veranstaltung gibts hier bei Facebook
1. Juni 2013 - Die weltweit größte Fahrraddemonstration und Ökomarkt
Livemusik auf zwei Bühnen, Straßentheater, Clowns und Toben im Heu, Spiel- und Mitmachangebote für Jung- und Alt bieten viel Unterhaltung und Spaß für die ganze Familie.
Das Umweltfestival – Europas größte ökologische Erlebnismeile ist inzwischen ein fester Termin im vielfältigen Eventkalender Berlins. Alljährlich werden über 100.000 Besucher/-innen gezählt. Gemeinsam mit der Fahrradsternfahrt des ADFC hat sich das Umweltfestival zu einem umweltpolitischen und kulturellen Höhepunkt in der Region Berlin entwickelt.
autofrei leben! finden Sie am Stand 153 (Höhe Sowjetisches Ehrenmal).
Weiterlesen...Germersheim, 27./28. April 2013
Am letzten April-Wochenende findet in Germersheim die größte Spezialradmesse Europas statt. Dann steht Germersheim ganz im Zeichen der Liegeräder, Dreiräder, Vierräder, Tandems, Falträder, Velomobile, Soziabel, Fahrzeuge zur Rehabilitation, Erwachsenenroller, Fahrradanhänger, Ruderräder, Elektroräder und Pedelecs, Einräder, Klassiker und Zubehör.
autofrei leben! war in den letzten Jahren immer dort. Dieses Jahr: Stand 10a in Halle 3.
Weiterlesen...Unter dem Motto „Städte in Zukunft: grün + mobil?“ wollten die Veranstalter des diesjährigen BUVKO vermitteln und diskutieren, inwiefern Kommunen zwei scheinbar widersprüchliche Ansprüche verwirklichen können: Einerseits benötigen Städte Grün, um ihren Bewohner/innen ein attraktives Umfeld zu bieten und um neue Einwohner und Besucher zu gewinnen. Andererseits sind nur Städte attraktiv, die kompakt sind und somit Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr kurze Wege bieten.
In 20 Arbeitsgruppen, Plenarvorträgen, Exkursionen und Podiumsdiskussionen sollten diese und weitere Fragen mit den Teilnehmern und fachkundigen Referierenden gemeinsam beantwortet werden.
Infos zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier: www.buvko.de
Am 16. März 2013 (Sa) fand die Mitgliederversammlung 2013 von autofrei leben! e.V. statt.
Kluge Mobilität für Berlin oder 500 Millionen Euro für Stau, Lärm und Dreck? Vernunft statt Beton! A100 stoppen!
Wir haben mit dieser Demonstration ein deutliches Zeichen der Ablehnung gegen die unsinnige und teure Autobahn-Betonpiste von Berlin-Neukölln nach Treptow und Friedrichshain gesetzt. autofrei leben! war dabei und hat auf der Kundgebung auch geredet.
Vom 16. bis 22. September findet dieses Jahr die Europäische Mobilitätswoche statt. In Deutschland nehmen 11 Städte teil. Ziel dieser europäischen Initiative ist es, die BürgerInnen für umweltfreundliche Mobilität zu sensibilisieren, Aufmerksamkeit für Verkehrsprobleme zu schaffen und umweltverträgliche Lösungen zu suchen.
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Wie jedes Jahr gibt es auf der weltgrößten Messe für Spezialräder wieder eine Riesenauswahl an Liegerädern, Dreirädern, Vierrädern, Tandems, Falträdern, Velomobilen, Elektrorädern und Pedelecs, Fahrradanhängern, Zubehör uvm. Das alles verteilt auf drei Hallen, einem Außengelände und einem großen Testparcours.
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Am 3. Juni 2012 fanden in Berlin und Brandenburg die 36. Fahrradsternfahrt und anschließend das 17. UMWELTFESTIVAL am Brandenburger Tor statt. autofrei leben! hat sich wieder mit einem Stand beteiligt und die Menschen dort darüber informiert, dass nachhaltige Mobilität nicht nur darin besteht, ein paar Mal im Jahr mit dem Fahrrad zu fahren.
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Am 24. und 25. März 2012 öffnet die VELOBerlin – die Publikumsmesse rund um Fahrrad, neue urbane Mobilität und Reisen zum zweiten Mal ihre Tore auf dem Berliner Messegelände. Zahlreiche Angebote rund um das Fahrrad und die urbane Mobilität von Heute und Morgen, ein vielfältiges Rahmenprogramm, mehrere Testparcours sowie die Sonderausstellung METROMOBILE – Mensch & Mobilität im urbanen Raum machen die VELOBerlin zum Highlight in der Hauptstadt.
Mehr Informationen: www.veloberlin.com
Der PARK(ing) Day ist eine jährlich veranstaltete, weltweite Aktion, bei der Künstler, Designer oder ganz normale (autofreie) BürgerInnen einen abgegrenzten Parkplatz in einen temporären öffentlichen Park verwandeln.
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Jedes Jahr wieder - die umweltfreundliche, aktive Radtour. Diesen Sommer geht es in den wilden Nordosten: Die Demoradtour startet am 22. Juli in Halle an der Saale und führt über Berlin nach Greifswald an die Ostsee, wo sie am 4. August endet.
Weiterlesen...Die Berliner Gruppe von autofrei leben! hat sich am weltweiten PARK(ing)Day mit der Gestaltung eines PARKs in der Oranienstraße beteiligt. Mehr Infos auf der Berlin-Seite .
Auch in München und in Leipzig wurde der PARK(ing)Day begangen!
Am Sonnabend, den 10. März 2012 haben sich die Mitglieder von autofrei leben! e.V. zu ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung in München getroffen.
Themen waren einerseits die üblichen Vorstandsberichte, Kassenprüfungen und Vorstandswahlen. Heiko Bruns, Robert Rädel und Gunhild Preuß-Bayer wurden erneut in den Vorstand gewählt.
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Am 19.11.2011 fand in Münster die Jubiläumstagung "10 Jahre Autofreie Siedlung. Autofreie Quartiere – ein Beitrag zu nachhaltiger Stadtentwicklung" statt. Mitveranstater dieser Fachtagung war neben dem VCD Regionalverband Münster der Bewohnerverein der Autofreien Siedlung Weißenburg e.V. .
Zu dieser Tagung liegt jetzt die ausführliche Dokumentation vor. Diese kann hier heruntergeladen werden.
"Das Verkehrsproblem mit immer neuen und leistungsfähigeren Verkehrsflächen lösen zu wollen, ist unserer Meinung nach etwa gleich intelligent, kreativ und wirkungsvoll, wie Alkoholismus mit Freibier zu bekämpfen."
--- Fritz Messner, Sänger der Volksmusikgruppe »Querschläger« - gefunden bei Zukunft Ennstal