Spenden an autofrei leben! e.V.

Der Verein ist gemeinnützig. Wegen der Förderung der Volksbildung und der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind wir nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit (Freistellungsbescheid des Finanzamts München, Steuernummer 143/210/81690 vom 12. 11. 2019). Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar. Auf Wunsch schicken wir Dir gern eine Spendenquittung. Du kannst aber auch bis 200 Euro den Überweisungsbeleg bei der Steuererklärung vorlegen.

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Zitate

"Es gibt keine klaren und unangreifbaren Schlussfolgerungen bezüglich der Effekte von Infrastrukturinvestitionen auf die lokale wirtschaftliche Entwicklung, auf deren Basis man in allen Fällen (Kontexte/Randbedingungen) handeln könnte. Alles was man sagen kann ist, dass der Effekt der Infrastrukturinvestitionen auf die Beschäftigung beschränkt oder sogar negativ ist, im Gegensatz zu allgemeinen Vorstellungen."

119. Treffen der Europäischen Verkehrsministerkonferenz (2001)