17. Mai 2017
Dresden, Leipzig, Stuttgart, Nürnberg, München, Augsburg, Osnabrück, Oldenburg, Frankfurt, Hannover,
Aachen , Bonn, Wiesbaden und Berlin sind in Deutschland dabei.
In Berlin demonstrierten vergangenes Jahr ca. 1.500 Menschen (mehr hier ), in den anderen deutschen Städten jeweils bis zu 200 Radfahrer/-innen.
Weltweit demonstrieren am 17. Mai (immer am dritten Mittwoch im Mai) gegen 19 Uhr Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer für mehr Aufmerksamkeit im Verkehr und mehr Sicherheit für Radler. Der Clou: Im Gegensatz zu anderen Demos ist beim Ride of Silence der Name Programm – es geht darum, durch Stille an verletzte und getötete Radfahrer zu erinnern und an die Pflicht unserer Politiker, mehr für unser Leib und Leben zu tun.
Viel zu häufig werden Fahrradfahrer im Straßenverkehr verletzt oder gar getötet. Allein in Berlin starben 2016 siebzehn Fahrradfahrer*innen in Folge von Verkehrsunfällen. Alle zwei Stunden wird ein Radfahrer verletzt, insgesamt 70.000 Menschen im Jahr. Kinder sieht man gar nicht mehr auf dem Rad.
Treffpunkte am 17. Mai
Bitte kommt in weißer Kleidung!
Dresden (18.30 Uhr) - Wiener Platz
Leipzig (19.30 Uhr) - W.-Leuschner-Platz
Stuttgart (19.30 Uhr) - Marienplatz
Nürnberg (18.30 Uhr) - Opernhaus
München (18.30 Uhr) - Petuelpark
Augusburg (18.30 Uhr) ADFC Geschäftsstelle
Osnabrück (19.00 Uhr) - Stadthalle
Oldenburg (18.30 Uhr!) - ZOB Oldenburg, am Ghostbike
Frankfurt (18.00 Uhr) - Alte Oper
Hannover (19.00 Uhr) - Andreas-Hermes-Platz
Aachen (18.30 Uhr) - Hauptbahnhof
Bonn (18.00 Uhr) - Hofgarten
Berlin (19.00 Uhr) - Brandenburger Tor
Wiesbaden (19.00 Uhr) - Schlossplatz vor dem Wiesbaden Rathaus
RA Christoph Krusch ist selbst leidenschaftlicher Radfahrer und informiert zu den Rechten und Pflichten als Radfahrer. Besonders nützlich sind die Aufklärung der 10 häufigsten Radirrtümer sowie die 10 goldenen Regeln zum Radfahren.
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kettler hat ein Rechtsberatungsbuch für Radfahrende herausgegeben. Hier finden Sie spezielle und vertiefte Informationen, die dort keinen Platz gefunden haben.
Von einem Grundrecht auf Mobilität steht im Grundgesetz nichts. Es gibt aber das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Auf den Straßen kommt es täglich unter die Räder (1993).
"Schildkröten können mehr von der Straße erzählen als Hasen."
--- Khalil Gibran