Wie jedes Jahr gibt es auf der weltgrößten Messe für Spezialräder wieder eine Riesenauswahl an Liegerädern, Dreirädern, Vierrädern, Tandems, Falträdern, Velomobilen, Elektrorädern und Pedelecs, Fahrradanhängern, Zubehör uvm. Das alles verteilt auf drei Hallen, einem Außengelände und einem großen Testparcours.
Nirgendwo sonst können Sie so viele unterschiedliche Spezialräder Probe fahren und direkt miteinander vergleichen wie hier!
Mehr Informationen: www.spezialradmesse.de
RA Christoph Krusch ist selbst leidenschaftlicher Radfahrer und informiert zu den Rechten und Pflichten als Radfahrer. Besonders nützlich sind die Aufklärung der 10 häufigsten Radirrtümer sowie die 10 goldenen Regeln zum Radfahren.
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kettler hat ein Rechtsberatungsbuch für Radfahrende herausgegeben. Hier finden Sie spezielle und vertiefte Informationen, die dort keinen Platz gefunden haben.
Von einem Grundrecht auf Mobilität steht im Grundgesetz nichts. Es gibt aber das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Auf den Straßen kommt es täglich unter die Räder (1993).
"Es gibt keine klaren und unangreifbaren Schlussfolgerungen bezüglich der Effekte von Infrastrukturinvestitionen auf die lokale wirtschaftliche Entwicklung, auf deren Basis man in allen Fällen (Kontexte/Randbedingungen) handeln könnte. Alles was man sagen kann ist, dass der Effekt der Infrastrukturinvestitionen auf die Beschäftigung beschränkt oder sogar negativ ist, im Gegensatz zu allgemeinen Vorstellungen."
119. Treffen der Europäischen Verkehrsministerkonferenz (2001)